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(Foto: Dag Jenssen)

Die Genehmigung durch die chinesische Kartellbehörde ist die letzte kartellrechtliche Beurteilung der Vereinbarung, die für die Duirchführung erforderlich war.

Die Transaktion ist bereits von der EU-Kommission, vom amerikanischen Justizministerium und von relevanten Wettbewerbsbehörden in mehreren anderen Ländern genehmigt worden.

Die Partner beabsichtigen, die Transaktion so schnell wie möglich und mit bilanzrechtlicher Wirkung ab September vorzunehmen.